Die Finanzbuchhaltung ist ein wichtiger Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens. Sie ist notwendig, damit Unternehmen einen genauen Überblick über Einnahmen und Ausgaben haben, Informationen für Planungen und Investitionen bekommen und zu natürlich auch, um den Gewinn bzw. Verlust zu ermitteln. Bei der Finanzbuchhaltung werden verschiedene Teilbereiche unterschieden.
Diese sind abhängig von der Größe eines Unternehmens und werden dabei in organisatorische Unterabteilungen eingeteilt. Zu den wichtigsten und häufigsten Teilbereichen zählen die Finanzbuchhaltung, Debitorenbuchhaltung, Kreditorenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Lager- und Mengenbuchhaltung oder auch die Anlagenbuchhaltung.
Die Anlagenbuchhaltung beschäftigt sich dabei mit der Verwaltung von Gütern. Mit Gütern sind beispielsweise Maschinen oder Fahrzeuge gemeint, die auch innerhalb eines Unternehmens eine Anlage darstellen. Die Anlagenbuchhaltung verrät den Zustand, die vorhandene Menge und den jeweiligen Wert der Güter. Mittels dieser Informationen können Empfehlungen ausgesprochen werden, ob eine Wartung und/oder Neuanschaffung getätigt werden muss.
Um das Tätigkeitsfeld der Anlagenbuchhaltung exakt zu bestimmen, werden in der Regel die Begriffe Bestandserfassung und Verbrauchserfassung herangezogen. Die Bestands- und Verbrauchserfassung haben in diesem Zusammenhang konkrete Aufgaben.
Sie dokumentieren innerhalb der Anlagenbuchhaltung den Bestand und die Bewegung des Sachanlagevermögens und ermitteln den Anlagevermögensstand zu einem bestimmten Stichtag des Jahresabschlusses. Dabei werden die verschiedenen Bewegungen innerhalb der letzten Rechnungsperiode festgehalten.
Zudem werden mit Hilfe der Anlagenbuchhaltung die Abschreibungen, der aktuelle Wert der Sachanlage für die jeweilige Versicherung und die Besitzsteuern ermittelt. Darüber hinaus wird mittels einer Wirtschaftsanalyse abgewogen, ob eine Reparatur oder Neuanschaffung bestimmter Güter ratsam ist. Weitere wichtige Funktionen der Anlagenbuchhaltung sind das Erstellen von Investitions- und Abschreibungsplänen, das Ermitteln eines Verteilungsschlüssels für die Kostenrechnung oder auch die Möglichkeit, mit ihren Daten die Grundlage für die Inventur zu gewinnen.